Was Sie über Zusatzversicherungen wissen sollten

Die privaten Krankenversicherungen bieten, teils in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen, eine Vielzahl von Zahnversicherungen an. So eine Absicherung kann eine nützliche Angelegenheit sein, vor allem für Patienten, die sich im Bedarfsfall auch hochwertigen Zahnersatz leisten wollen. Doch man sollte einiges wissen und bedenken.

1. Es gibt zwei Möglichkeiten von Zahnversicherungen:
a) Zahnersatzversicherungen: Diese bieten eine günstigere Prämie. Sie reduzieren allerdings lediglich den Eigenanteil bei Zahnersatz.
b) Zahnzusatzversicherungen: Diese richten ihre Erstattung nach dem Gesamtrechnungsbetrag für den Zahnersatz aus. Sie bieten darüber hinaus zusätzliche Leistungen, wie Inlays, Implantate, Prophylaxe und Kieferorthopädie.

2. Die private Zahnzusatzversicherung deckt in der Regel nicht die Kosten für den gesamten Zahnersatz, sondern nur für einen Teil (die Erstattung sollte bei mindestens 50 % vom Rechnungsbetrag liegen) ab. Wichtig ist dabei, dass die Versicherung den vereinbarten Prozentsatz kassenunabhängig erstattet, d. h. auch dann, wenn die gesetzliche Krankenkasse gar nichts zahlt.

3. Vergleichen Sie die Vielfalt der Angebote! Eine gute Zahnzusatzversicherung erstattet Zahnarzthonorare bis zum 3,5fachen GOZ-Satz. Ferner gibt es keine Begrenzung der maximalen Erstattung bei Inlays und Implantaten. Implantatleistungen inklusive Knochenaufbau sind mitversichert und die Anzahl der Implantate pro Kiefer ist nicht begrenzt. Der Zahnersatz (Suprakonstruktionen) auf Implantate ist mitversichert. Empfehlenswert sind weitere Informationen von Verbraucherzentralen und von der Stiftung Warentest z. B. den Zeitschriften „test” bzw. „Finanztest”.

4. Zu beachten ist, dass der private Versicherungsschutz nicht sofort nach Abschluss der Police (Sperrfrist) eintritt (Erstattungsbegrenzungen nach Leistungsstaffeln meist über 4 Jahre hinweg).

5. Gesetzliche Krankenkassen werben bei ihren Mitgliedern für Zusatzversicherungen im Rahmen von Gruppenverträgen mit privaten Krankenkassen. Zu empfehlen ist auch hierbei, zusätzliche Versicherungsangebote anderer, privater Krankenversicherungen zum Vergleich einzuholen. Darüber hinaus ist zu beachten, dass bei Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse der Rabatt für die Privatversicherung erlischt.

6. Für Zahnersatzversicherungen werden Beiträge ab 10 Euro fällig. Zahnzusatzversicherungen mit einem höheren Leistungsangebot sind dagegen teurer und je nach Leistungsangebot ab 20 Euro Beitrag zu erhalten. Natürlich zahlen jüngere Versicherungsnehmer geringere Beiträge.

7. Achten Sie darauf, dass nur von Ihnen gewünschte Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Inwieweit zusätzliche Versicherungen für Brille, Heilpraktiker und Akupunktur notwendig sind, muss jeder für sich entscheiden. Zu bedenken ist dabei, dass diese zusätzlichen Leistungen das Versicherungsangebot und deren Vergleiche unübersichtlicher machen.

8. Der Zahnarzt ist kein Versicherungsmakler, er kann Ihnen somit keine Versicherung empfehlen. Bevor Sie eine private Zahnversicherung abschließen, sollten Sie Ihren Zahnarzt konsultieren, um feststellen zu lassen, welche Zahnbehandlungen in Zukunft bei Ihnen notwendig sein könnten und welches Erkrankungsrisiko bei Ihnen vorliegt. Er kann Sie also darüber beraten, wie sinnvoll aus medizinischer Sicht eine Zusatzversicherung für Zahnersatz unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Bedürfnisse und Befunde ist. Diese Untersuchungsergebnisse können Grundlage für die Auswahl der Versicherungsangebote sein.

9. Bester Schutz vor Zahnverlust und notwendigem Zahnersatz ist eine optimale häusliche Mundhygiene und die regelmäßige Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt.

Wissenswertes für Patienten ist ein Informations-Service der Deutschen Gesellschaft für ästhetische Zahnheilkunde e.V. Trotz intensiver Prüfung der Inhalte kann die DGäZ keine rechtliche Gewähr für die dargestellten Inhalte übernehmen.